PET/CT Würzburg – Kostencheck

Prüfen Sie, ob Ihre PET/CT-Untersuchung von der Krankenkasse übernommen wird.

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Frage 1
Welche PET/CT-Untersuchung ist geplant?
ℹ️ Bitte wählen Sie den geplanten Tracer. Die Kostenübernahme hängt vom Untersuchungstyp ab.
Frage 2
Sind Sie privat versichert?
Frage 3 · Privatversicherung
Wegen welcher Erkrankung soll das PET/CT gemacht werden?
ℹ️ Die PKV erstattet FDG-PET/CT, wenn es medizinisch notwendig ist. Für bestimmte Erkrankungen gibt es jedoch bessere Alternativen.
In der Regel erstattungsfähig
FDG-PET/CT nicht geeignet
Für diese Diagnosen macht FDG-PET/CT keinen Sinn oder es gibt bessere Alternativen:
  • Nierenkrebs (Nierenzellkarzinom) oder Blasenkrebs
  • Primärer Leberkrebs – Hepatozelluläres Karzinom (HCC)
  • Medulläres Schilddrüsenkarzinom (C-Zell-Karzinom)
  • Langsam wachsendes Lymphom (indolent) – z.B. follikuläres Lymphom, CLL, Marginalzonen-Lymphom
  • Niedriggradiger Gehirntumor – Gliom Grad I/II (nicht Glioblastom)
  • Hirnmetastasen als einzige Fragestellung
  • Lebermetastasen als einzige Fragestellung
  • Muzinöses Adenokarzinom oder lepidisch wachsender Tumor (Lunge)
  • Neuroendokriner Tumor / Karzinoid Grad I/II – FDG-negativ, richtiger Tracer: Somatostatin-PET
Frage 3 · Gesetzliche Krankenversicherung
Haben Sie eine ASV-Überweisung?
ℹ️ ASV = Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (§ 116b SGB V). Die Überweisung kommt von einem Arzt, der Mitglied eines spezialisierten Netzwerks ist. Auf dem Überweisungsschein findet sich ein ASV-Stempel oder -Vermerk. Eine normale Facharzt-Überweisung reicht nicht aus.
Frage 4 · ASV-Erkrankungsbereich
In welchem Bereich werden Sie im ASV-Netzwerk behandelt?
ℹ️ Bitte prüfen Sie Ihre Überweisung oder fragen Sie Ihren behandelnden Arzt. Jeder Bereich hat enge Voraussetzungen – es folgen ggf. weitere Fragen.
Folgefrage · Magen-Darm / Bauchhöhle (ASV TG1)
Was ist der genaue Grund für das PET/CT?
⚠️ Das PET/CT wird bei GI-Tumoren über ASV nur in ganz bestimmten Situationen bezahlt.
FDG-PET/CT – diese Konstellationen sind abgedeckt
Nicht abgedeckt
Folgefrage · Thorax-Tumor (ASV TG5)
Um welche Art von Tumor im Brustkorb handelt es sich?
⚠️ Wichtig: Regulärer Lungenkrebs (NSCLC, kleinzelliges Bronchialkarzinom) ist kein ASV-TG5-Fall! Dieser wird über den normalen GKV-Leistungskatalog abgerechnet.
Über ASV TG5 abgedeckt
Nicht über ASV TG5, aber über Standard-GKV
Nicht abgedeckt
Folgefrage · Rheuma / Vaskulitis (ASV)
Geht es um eine Entzündung der großen Blutgefäße (Großgefäßvaskulitis), die trotz Diagnostik noch ungeklärt ist?
ℹ️ Im ASV-Bereich Rheuma ist das PET/CT ausschließlich für Großgefäßvaskulitiden (z.B. Riesenzellarteriitis, Takayasu-Arteriitis) erstattungsfähig – und nur dann, wenn konventionelle Bildgebung keine eindeutige Diagnose ergeben hat. Für rheumatoide Arthritis oder andere Gelenkerkrankungen ist das PET/CT über ASV nicht abrechenbar.
Folgefrage · Sarkoidose (ASV)
Liegt eine der folgenden Situationen vor?
ℹ️ Das PET/CT bei Sarkoidose ist über ASV nur mit Herzbeteiligung abrechenbar. Die reine Lungen-Sarkoidose ohne kardiale Symptome ist nicht abgedeckt.
Folgefrage · Neuromuskuläre Erkrankung (ASV)
Welche der folgenden drei Situationen liegt vor?
ℹ️ Im ASV-Bereich Neuromuskuläre Erkrankungen ist das PET/CT nur für diese drei spezifischen Konstellationen erstattungsfähig. Allgemeine Muskelschwäche oder Polyneuropathie sind nicht abgedeckt.
Frage 4 · GKV-Leistungskatalog (ohne ASV)
Welche Diagnose liegt vor?
ℹ️ Die GKV bezahlt das PET/CT nur für diese Diagnosen. Für alle anderen ist ohne ASV-Überweisung keine Abrechnung möglich.
💡 Gut zu wissen: Bei allen GKV-Diagnosen – Lungenkrebs, Lymphomen und Kopf-Hals-Tumoren – ist keine vorherige histologische Sicherung nötig. Der klinisch-bildgebende Verdacht (CT/MRT, Klinik, Labor) reicht für die Überweisung aus. Die PET/CT wird als Teil des Stagings bzw. zur Therapieentscheidung eingesetzt, auch bei noch nicht bioptisch gesichertem Verdacht – die Histologie folgt meist erst nach dem PET/CT.
Voraussichtlich erstattungsfähig
Diese Indikation ist für die PKV in der Regel als medizinisch notwendig anerkannt. Wir empfehlen, vorab eine Kostenzusage bei Ihrer Privatversicherung einzuholen, um das Streitrisiko zu senken.
  • Kostenzusage einholen – senkt das Streitrisiko erheblich.
  • Vorbefunde vorab einsenden (CT/MRT, Arztbriefe, Histologie)
  • Bei Nierenerkrankung: Kreatinin/eGFR aktuell (max. 10 Tage)
  • Bei Schilddrüsenerkrankung: TSH (max. 6 Monate)
  • FDG: 6 h nüchtern, Wasser erlaubt
📄 Terminanforderung: Formular herunterladen, ausfüllen und per E-Mail oder Fax an uns senden.
📞 Kontakt: Tel. 0931 / 780211-10 · E-Mail: info@pet-ct-wuerzburg.de
📬 Adresse: PET/CT Würzburg, Grabenberg 2a, 97070 Würzburg
Bei Unklarheiten rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail.
⚠️
Kostenzusage vorab erforderlich
Für diese Erkrankung ist das PET/CT erfahrungsgemäß wenig aussagekräftig oder wird von Leitlinien nicht als primäres Verfahren empfohlen. Ihre PKV wird die medizinische Notwendigkeit prüfen und kann ablehnen.

Empfohlene Vorgehensweise:
  • Lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt eine schriftliche Kostenzusage bei Ihrer PKV einholen, bevor ein Termin vereinbart wird
  • Wir helfen gerne beim Formulieren einer ärztlichen Begründung
  • Termin erst nach schriftlicher Kostenzusage
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Kostenübernahme durch GKV
Die Diagnose liegt im GKV-Leistungskatalog für das PET/CT. Die Kosten werden von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
  • Überweisungsschein + Versicherungskarte
  • Vorbefunde vorab einsenden (CT/MRT, Arztbriefe, Histologie)
  • Bei Nierenerkrankung: Kreatinin/eGFR aktuell (max. 10 Tage)
  • Bei Schilddrüsenerkrankung: TSH (max. 6 Monate)
  • FDG: 6 h nüchtern, Wasser erlaubt
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Kostenübernahme durch GKV
Regulärer Lungenkrebs (NSCLC, kleinzelliges Bronchialkarzinom) ist über den normalen GKV-Leistungskatalog abrechenbar. Eine ASV-Überweisung ist dafür weder nötig noch ausreichend.

Sie benötigen eine normale Facharzt-Überweisung für die PET/CT-Untersuchung.
  • Überweisungsschein + Versicherungskarte (keine ASV-Überweisung nötig)
  • Vorbefunde vorab einsenden (CT/MRT, Arztbriefe, Histologie)
  • Bei Nierenerkrankung: Kreatinin/eGFR aktuell (max. 10 Tage)
  • Bei Schilddrüsenerkrankung: TSH (max. 6 Monate)
  • FDG: 6 h nüchtern, Wasser erlaubt
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Nicht über GKV abrechenbar
Diese Diagnose liegt weder im GKV-Leistungskatalog noch in unseren ASV-Bereichen. Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich.

Mögliche Alternativen:
  • Fragen Sie Ihren behandelnden Arzt, ob eine Überweisung über ein anderes ASV-Netzwerk möglich ist
  • Prüfen Sie, ob eine privatärztliche Abrechnung (z.B. als Selbstzahler) in Frage kommt
  • Bei Privatversicherung: Prüfung der Kostenübernahme durch Ihre PKV
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Bei Unklarheiten rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail.
💡 IGeL-Option (FDG): Falls das PET/CT für diese Erkrankung grundsätzlich sinnvoll ist, kann die Untersuchung als Selbstzahlerleistung (IGeL) angeboten werden – Kosten ca. 1.900 €. Bei Bedarf schicken wir vorab einen Kostenvoranschlag zu.

Tipp: Es lohnt sich auch ein Anruf bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. In vielen Fällen kann eine (Teil-)Kostenübernahme erreicht werden. Wir helfen Ihnen bei Bedarf auch bei der Formulierung eines schriftlichen Antrags.
Kostenübernahme durch GKV + ASV
Die Situation erfüllt die Voraussetzungen für das PET/CT im Rahmen der ASV. Die Kosten werden von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
  • ASV-Überweisung im Original + Versicherungskarte
  • Vorbefunde vorab einsenden (CT/MRT, Arztbriefe, Histologie)
  • Bei Nierenerkrankung: Kreatinin/eGFR aktuell (max. 10 Tage)
  • Bei Schilddrüsenerkrankung: TSH (max. 6 Monate)
  • FDG: 6 h nüchtern, Wasser erlaubt
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Nicht in unserem ASV-Bereich
Die Erkrankung liegt nicht in einem der ASV-Bereiche, für die unser Netzwerk zugelassen ist. Eine Abrechnung über ASV ist bei uns nicht möglich.

Mögliche Alternativen:
  • Fragen Sie Ihren überweisenden Arzt, ob ein anderes ASV-Netzwerk zuständig ist
  • Prüfen Sie, ob eine privatärztliche Abrechnung in Frage kommt
  • Bei Privatversicherung: Prüfung der Kostenübernahme durch Ihre PKV
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💡 IGeL-Option (FDG): Falls das PET/CT für diese Erkrankung grundsätzlich sinnvoll ist, kann die Untersuchung als Selbstzahlerleistung (IGeL) angeboten werden – Kosten ca. 1.900 €. Bei Bedarf schicken wir vorab einen Kostenvoranschlag zu.

Tipp: Es lohnt sich auch ein Anruf bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. In vielen Fällen kann eine (Teil-)Kostenübernahme erreicht werden. Wir helfen Ihnen bei Bedarf auch bei der Formulierung eines schriftlichen Antrags.
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Voraussetzungen nicht erfüllt
Dieser Erkrankungsbereich ist zwar in unserem ASV-Netzwerk, aber die spezifischen Voraussetzungen für das PET/CT sind in Ihrer Situation nicht erfüllt.

Bitte sprechen Sie mit Ihrem überweisenden ASV-Arzt. Nur dieser kann die genaue Indikationsstellung und Erstattungsfähigkeit beurteilen. Alternativ kann eine privatärztliche Abrechnung (Selbstzahler) geprüft werden.
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💡 IGeL-Option (FDG): Falls das PET/CT für diese Erkrankung grundsätzlich sinnvoll ist, kann die Untersuchung als Selbstzahlerleistung (IGeL) angeboten werden – Kosten ca. 1.900 €. Bei Bedarf schicken wir vorab einen Kostenvoranschlag zu.

Tipp: Es lohnt sich auch ein Anruf bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. In vielen Fällen kann eine (Teil-)Kostenübernahme erreicht werden. Wir helfen Ihnen bei Bedarf auch bei der Formulierung eines schriftlichen Antrags.
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Selbstzahlerleistung (IGeL) möglich
Die Untersuchung kann als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) auf Selbstzahlerbasis durchgeführt werden.

Kosten: ca. 1.900 € (Untersuchung, Auswertung, ärztlicher Befundbericht). Bei Bedarf schicken wir vorab einen Kostenvoranschlag zu.

Tipp: Es lohnt sich auch ein Anruf bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. In vielen Fällen kann eine (Teil-)Kostenübernahme erreicht werden. Wir helfen Ihnen bei Bedarf auch bei der Formulierung eines schriftlichen Antrags.
  • Vorbefunde vorab einsenden (CT/MRT, Arztbriefe, Histologie)
  • Bei Nierenerkrankung: Kreatinin/eGFR aktuell (max. 10 Tage)
  • Bei Schilddrüsenerkrankung: TSH (max. 6 Monate)
  • FDG: 6 h nüchtern, Wasser erlaubt
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PSMA-PET/CT – Selbstzahlerleistung
Die Untersuchung kann als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) auf Selbstzahlerbasis durchgeführt werden.

Kosten: ca. 2.800 € (Untersuchung, Auswertung, ärztlicher Befundbericht). Bei Bedarf schicken wir vorab einen Kostenvoranschlag zu.

Tipp: Es lohnt sich auch ein Anruf bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. In vielen Fällen kann eine (Teil-)Kostenübernahme erreicht werden. Wir helfen Ihnen bei Bedarf auch bei der Formulierung eines schriftlichen Antrags.
  • Vorbefunde vorab einsenden (CT/MRT, Arztbriefe, Histologie)
  • Bei Nierenerkrankung: Kreatinin/eGFR aktuell (max. 10 Tage)
  • Bei Schilddrüsenerkrankung: TSH (max. 6 Monate)
  • PSMA-Verlauf inkl. aktuellem PSA
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PSMA-PET/CT
⚠️ Derzeit können ausschließlich Privatpatienten und IGeL-Patienten (Selbstzahler) mittels PSMA-PET/CT untersucht werden. Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse (GKV) oder ein ASV ist aktuell nicht möglich!
Zu bringen bzw. vorab einzusenden:
  • Überweisungsschein + Versicherungskarte
  • PSA-Verlauf inkl. aktuellem PSA
  • Vorbefunde (CT/MRT, Arztbriefe, Histologie)
  • Bei bekannter Nierenerkrankung: Kreatinin/eGFR (möglichst aktuell, nicht älter als 10 Tage)
  • Bei bekannter Schilddrüsenerkrankung: TSH (nicht älter als 6 Monate)
  • Beim PSMA-PET/CT muss der Patient nicht nüchtern sein.
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💡 IGeL-Option: Falls keine Privatversicherung vorliegt, kann die Untersuchung als Selbstzahlerleistung (IGeL) angeboten werden. Kosten: ca. 2.800 €. Bei Bedarf schicken wir vorab einen Kostenvoranschlag zu.

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