PET/CT Würzburg – Kostencheck

Prüfen Sie, ob Ihre PET/CT-Untersuchung von der Krankenkasse übernommen wird.

Frage 1
Welche PET/CT-Untersuchung ist geplant?
ℹ️ Bitte wählen Sie den geplanten Tracer. Die Kostenübernahme hängt vom Untersuchungstyp ab.
Frage 2
Sind Sie privat versichert?
Frage 3 · Privatversicherung
Wegen welcher Erkrankung soll das PET/CT gemacht werden?
ℹ️ Die PKV erstattet FDG-PET/CT, wenn es medizinisch notwendig ist. Für bestimmte Erkrankungen gibt es jedoch bessere Alternativen.
In der Regel erstattungsfähig
FDG-PET/CT nicht geeignet
Für diese Diagnosen macht FDG-PET/CT keinen Sinn oder es gibt bessere Alternativen:
  • Nierenkrebs (Nierenzellkarzinom) oder Blasenkrebs
  • Primärer Leberkrebs – Hepatozelluläres Karzinom (HCC)
  • Medulläres Schilddrüsenkarzinom (C-Zell-Karzinom)
  • Langsam wachsendes Lymphom (indolent) – z.B. follikuläres Lymphom, CLL, Marginalzonen-Lymphom
  • Niedriggradiger Gehirntumor – Gliom Grad I/II (nicht Glioblastom)
  • Hirnmetastasen als einzige Fragestellung
  • Lebermetastasen als einzige Fragestellung
  • Muzinöses Adenokarzinom oder lepidisch wachsender Tumor (Lunge)
  • Neuroendokriner Tumor / Karzinoid Grad I/II – FDG-negativ, richtiger Tracer: Somatostatin-PET
Frage 3 · Gesetzliche Krankenversicherung
Haben Sie eine ASV-Überweisung?
ℹ️ ASV = Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (§ 116b SGB V). Die Überweisung kommt von einem Arzt, der Mitglied eines spezialisierten Netzwerks ist. Auf dem Überweisungsschein findet sich ein ASV-Stempel oder -Vermerk. Eine normale Facharzt-Überweisung reicht nicht aus.
Frage 4 · ASV-Erkrankungsbereich
In welchem Bereich werden Sie im ASV-Netzwerk behandelt?
ℹ️ Bitte prüfen Sie Ihre Überweisung oder fragen Sie Ihren behandelnden Arzt. Jeder Bereich hat enge Voraussetzungen – es folgen ggf. weitere Fragen.
Folgefrage · Magen-Darm / Bauchhöhle (ASV TG1)
Was ist der genaue Grund für das PET/CT?
⚠️ Das PET/CT wird bei GI-Tumoren über ASV nur in ganz bestimmten Situationen bezahlt.
FDG-PET/CT – diese Konstellationen sind abgedeckt
Nicht abgedeckt
Folgefrage · Thorax-Tumor (ASV TG5)
Um welche Art von Tumor im Brustkorb handelt es sich?
⚠️ Wichtig: Regulärer Lungenkrebs (NSCLC, kleinzelliges Bronchialkarzinom) ist kein ASV-TG5-Fall! Dieser wird über den normalen GKV-Leistungskatalog abgerechnet.
Über ASV TG5 abgedeckt
Nicht über ASV TG5, aber über Standard-GKV
Nicht abgedeckt
Folgefrage · Rheuma / Vaskulitis (ASV)
Geht es um eine Entzündung der großen Blutgefäße (Großgefäßvaskulitis), die trotz Diagnostik noch ungeklärt ist?
ℹ️ Im ASV-Bereich Rheuma ist das PET/CT ausschließlich für Großgefäßvaskulitiden (z.B. Riesenzellarteriitis, Takayasu-Arteriitis) erstattungsfähig – und nur dann, wenn konventionelle Bildgebung keine eindeutige Diagnose ergeben hat. Für rheumatoide Arthritis oder andere Gelenkerkrankungen ist das PET/CT über ASV nicht abrechenbar.
Folgefrage · Sarkoidose (ASV)
Liegt eine der folgenden Situationen vor?
ℹ️ Das PET/CT bei Sarkoidose ist über ASV nur mit Herzbeteiligung abrechenbar. Die reine Lungen-Sarkoidose ohne kardiale Symptome ist nicht abgedeckt.
Folgefrage · Neuromuskuläre Erkrankung (ASV)
Welche der folgenden drei Situationen liegt vor?
ℹ️ Im ASV-Bereich Neuromuskuläre Erkrankungen ist das PET/CT nur für diese drei spezifischen Konstellationen erstattungsfähig. Allgemeine Muskelschwäche oder Polyneuropathie sind nicht abgedeckt.
Frage 4 · GKV-Leistungskatalog (ohne ASV)
Welche Diagnose liegt vor?
ℹ️ Die GKV bezahlt das PET/CT nur für diese Diagnosen. Für alle anderen ist ohne ASV-Überweisung keine Abrechnung möglich.
Voraussichtlich erstattungsfähig
Diese Indikation ist für die PKV in der Regel als medizinisch notwendig anerkannt. Wir empfehlen, vorab eine Kostenzusage bei Ihrer Privatversicherung einzuholen, um das Streitrisiko zu senken.
  • Kostenzusage einholen – senkt das Streitrisiko erheblich.
  • Vorbefunde vorab einsenden (CT/MRT, Arztbriefe, Histologie)
  • Bei Nierenerkrankung: Kreatinin/eGFR aktuell (max. 10 Tage)
  • Bei Schilddrüsenerkrankung: TSH (max. 6 Monate)
  • FDG: 6 h nüchtern, Wasser erlaubt
📄 Terminanforderung: Formular herunterladen, ausfüllen und per E-Mail oder Fax an uns senden.
📞 Kontakt: Tel. 0931 / 780211-10 · E-Mail: info@pet-ct-wuerzburg.de
📬 Adresse: PET/CT Würzburg, Grabenberg 2a, 97070 Würzburg
Bei Unklarheiten rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail.
⚠️
Kostenzusage vorab erforderlich
Für diese Erkrankung ist das PET/CT erfahrungsgemäß wenig aussagekräftig oder wird von Leitlinien nicht als primäres Verfahren empfohlen. Ihre PKV wird die medizinische Notwendigkeit prüfen und kann ablehnen.

Empfohlene Vorgehensweise:
  • Lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt eine schriftliche Kostenzusage bei Ihrer PKV einholen, bevor ein Termin vereinbart wird
  • Wir helfen gerne beim Formulieren einer ärztlichen Begründung
  • Termin erst nach schriftlicher Kostenzusage
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Kostenübernahme durch GKV
Die Diagnose liegt im GKV-Leistungskatalog für das PET/CT. Die Kosten werden von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
  • Überweisungsschein + Versicherungskarte
  • Vorbefunde vorab einsenden (CT/MRT, Arztbriefe, Histologie)
  • Bei Nierenerkrankung: Kreatinin/eGFR aktuell (max. 10 Tage)
  • Bei Schilddrüsenerkrankung: TSH (max. 6 Monate)
  • FDG: 6 h nüchtern, Wasser erlaubt
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Kostenübernahme durch GKV
Regulärer Lungenkrebs (NSCLC, kleinzelliges Bronchialkarzinom) ist über den normalen GKV-Leistungskatalog abrechenbar. Eine ASV-Überweisung ist dafür weder nötig noch ausreichend.

Sie benötigen eine normale Facharzt-Überweisung für die PET/CT-Untersuchung.
  • Überweisungsschein + Versicherungskarte (keine ASV-Überweisung nötig)
  • Vorbefunde vorab einsenden (CT/MRT, Arztbriefe, Histologie)
  • Bei Nierenerkrankung: Kreatinin/eGFR aktuell (max. 10 Tage)
  • Bei Schilddrüsenerkrankung: TSH (max. 6 Monate)
  • FDG: 6 h nüchtern, Wasser erlaubt
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Nicht über GKV abrechenbar
Diese Diagnose liegt weder im GKV-Leistungskatalog noch in unseren ASV-Bereichen. Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich.

Mögliche Alternativen:
  • Fragen Sie Ihren behandelnden Arzt, ob eine Überweisung über ein anderes ASV-Netzwerk möglich ist
  • Prüfen Sie, ob eine privatärztliche Abrechnung (z.B. als Selbstzahler) in Frage kommt
  • Bei Privatversicherung: Prüfung der Kostenübernahme durch Ihre PKV
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Bei Unklarheiten rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail.
💡 IGeL-Option (FDG): Falls das PET/CT für diese Erkrankung grundsätzlich sinnvoll ist, kann die Untersuchung als Selbstzahlerleistung (IGeL) angeboten werden – Kosten ca. 1.900 €. Bei Bedarf schicken wir vorab einen Kostenvoranschlag zu.

Tipp: Es lohnt sich auch ein Anruf bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. In vielen Fällen kann eine (Teil-)Kostenübernahme erreicht werden. Wir helfen Ihnen bei Bedarf auch bei der Formulierung eines schriftlichen Antrags.
Kostenübernahme durch GKV + ASV
Die Situation erfüllt die Voraussetzungen für das PET/CT im Rahmen der ASV. Die Kosten werden von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
  • ASV-Überweisung im Original + Versicherungskarte
  • Vorbefunde vorab einsenden (CT/MRT, Arztbriefe, Histologie)
  • Bei Nierenerkrankung: Kreatinin/eGFR aktuell (max. 10 Tage)
  • Bei Schilddrüsenerkrankung: TSH (max. 6 Monate)
  • FDG: 6 h nüchtern, Wasser erlaubt
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Nicht in unserem ASV-Bereich
Die Erkrankung liegt nicht in einem der ASV-Bereiche, für die unser Netzwerk zugelassen ist. Eine Abrechnung über ASV ist bei uns nicht möglich.

Mögliche Alternativen:
  • Fragen Sie Ihren überweisenden Arzt, ob ein anderes ASV-Netzwerk zuständig ist
  • Prüfen Sie, ob eine privatärztliche Abrechnung in Frage kommt
  • Bei Privatversicherung: Prüfung der Kostenübernahme durch Ihre PKV
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💡 IGeL-Option (FDG): Falls das PET/CT für diese Erkrankung grundsätzlich sinnvoll ist, kann die Untersuchung als Selbstzahlerleistung (IGeL) angeboten werden – Kosten ca. 1.900 €. Bei Bedarf schicken wir vorab einen Kostenvoranschlag zu.

Tipp: Es lohnt sich auch ein Anruf bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. In vielen Fällen kann eine (Teil-)Kostenübernahme erreicht werden. Wir helfen Ihnen bei Bedarf auch bei der Formulierung eines schriftlichen Antrags.
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Voraussetzungen nicht erfüllt
Dieser Erkrankungsbereich ist zwar in unserem ASV-Netzwerk, aber die spezifischen Voraussetzungen für das PET/CT sind in Ihrer Situation nicht erfüllt.

Bitte sprechen Sie mit Ihrem überweisenden ASV-Arzt. Nur dieser kann die genaue Indikationsstellung und Erstattungsfähigkeit beurteilen. Alternativ kann eine privatärztliche Abrechnung (Selbstzahler) geprüft werden.
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💡 IGeL-Option (FDG): Falls das PET/CT für diese Erkrankung grundsätzlich sinnvoll ist, kann die Untersuchung als Selbstzahlerleistung (IGeL) angeboten werden – Kosten ca. 1.900 €. Bei Bedarf schicken wir vorab einen Kostenvoranschlag zu.

Tipp: Es lohnt sich auch ein Anruf bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. In vielen Fällen kann eine (Teil-)Kostenübernahme erreicht werden. Wir helfen Ihnen bei Bedarf auch bei der Formulierung eines schriftlichen Antrags.
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Selbstzahlerleistung (IGeL) möglich
Die Untersuchung kann als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) auf Selbstzahlerbasis durchgeführt werden.

Kosten: ca. 1.900 € (Untersuchung, Auswertung, ärztlicher Befundbericht). Bei Bedarf schicken wir vorab einen Kostenvoranschlag zu.

Tipp: Es lohnt sich auch ein Anruf bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. In vielen Fällen kann eine (Teil-)Kostenübernahme erreicht werden. Wir helfen Ihnen bei Bedarf auch bei der Formulierung eines schriftlichen Antrags.
  • Vorbefunde vorab einsenden (CT/MRT, Arztbriefe, Histologie)
  • Bei Nierenerkrankung: Kreatinin/eGFR aktuell (max. 10 Tage)
  • Bei Schilddrüsenerkrankung: TSH (max. 6 Monate)
  • FDG: 6 h nüchtern, Wasser erlaubt
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PSMA-PET/CT – Selbstzahlerleistung
Die Untersuchung kann als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) auf Selbstzahlerbasis durchgeführt werden.

Kosten: ca. 2.800 € (Untersuchung, Auswertung, ärztlicher Befundbericht). Bei Bedarf schicken wir vorab einen Kostenvoranschlag zu.

Tipp: Es lohnt sich auch ein Anruf bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. In vielen Fällen kann eine (Teil-)Kostenübernahme erreicht werden. Wir helfen Ihnen bei Bedarf auch bei der Formulierung eines schriftlichen Antrags.
  • Vorbefunde vorab einsenden (CT/MRT, Arztbriefe, Histologie)
  • Bei Nierenerkrankung: Kreatinin/eGFR aktuell (max. 10 Tage)
  • Bei Schilddrüsenerkrankung: TSH (max. 6 Monate)
  • PSMA-Verlauf inkl. aktuellem PSA
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PSMA-PET/CT
⚠️ Derzeit können ausschließlich Privatpatienten und IGeL-Patienten (Selbstzahler) mittels PSMA-PET/CT untersucht werden. Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse (GKV) oder ein ASV ist aktuell nicht möglich!
Zu bringen bzw. vorab einzusenden:
  • Überweisungsschein + Versicherungskarte
  • PSA-Verlauf inkl. aktuellem PSA
  • Vorbefunde (CT/MRT, Arztbriefe, Histologie)
  • Bei bekannter Nierenerkrankung: Kreatinin/eGFR (möglichst aktuell, nicht älter als 10 Tage)
  • Bei bekannter Schilddrüsenerkrankung: TSH (nicht älter als 6 Monate)
  • Beim PSMA-PET/CT muss der Patient nicht nüchtern sein.
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💡 IGeL-Option: Falls keine Privatversicherung vorliegt, kann die Untersuchung als Selbstzahlerleistung (IGeL) angeboten werden. Kosten: ca. 2.800 €. Bei Bedarf schicken wir vorab einen Kostenvoranschlag zu.

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